 Beschreibung:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt
ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.
Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in Versicherungsbedingungen lautet: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor,
wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für
die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht
(Verweisungsberuf)."
Hierbei ist zu beachten, dass die Definition des ausgeübten Berufs im Versicherungsvertrag unter Umständen vom alltäglichen
Sprachgebrauch abweichen kann.
|