 Beschreibung:
Mögliche Faktoren für die Höhe der Versicherungsprämie
Das Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt wird (Leistungsdauer
oder Leistungszeit), kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum
vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden, teilweise bereits bis zum 67. Lebensjahr.
Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer gesondert
vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss,
um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine
Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr
vereinbart werden.
Viele Versicherer differenzieren in vier Berufsklassen, von denen der Tarif abhängt. Der
versicherte Beruf für welchen der Schutz vereinbart wird. Auch wenn für den Laien ein Maler
gleich einem Maler ist, so unterscheiden die Versicherer bis zu 30.000 unterschiedliche
Berufseinstufungen. Für den Beruf des Malers sind dies immerhin mehr als 160 Feinabstufungen.
Für Berufe mit höherem Risiko (z.B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird üblicherweise
die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt
oder es werden Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer den falschen Beruf versichert hat,
verstößt somit u.U. unwissentlich gegen die Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet
seinen Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Irrtums anfechten könnte.
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