Berufsunfähigkeitsversicherung
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Beschreibung:

Versicherungsbedingungen/Auswahlkriterien

Laut Finanztest (Berufsunfähigkeit gezielt absichern, Stiftung Warentest/Verbraucherzentrale NRW, 1. Auflage) zeichnen sich gute Verträge durch folgende Kriterien in den Versicherungsbedingungen aus:

Verzicht auf eine sogenannte abstrakte Verweisung. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden können (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten).

Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherungsnehmer muss für voraussichtlich sechs Monate (nicht drei Jahre wie oft in der Vergangenheit) berufsunfähig sein.

Anerkennung ab Beginn, rückwirkende Zahlung in den ersten 6 Monaten: dies ist vorteilhaft, da gerade in der Anfangsphase einer Berufsunfähigkeit häufig zusätzliche Behandlungskosten anfallen.

Rückwirkenden Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung: Oft wird eine Erkrankung unterschätzt und niemand rechnet mit einer dauerenden Berufsunfähigkeit oder die Angehörigen wissen gar nicht, dass eine Versicherung existiert. Daher ist dieses Kriterium wichtig.

Zinslose Stundung auf Antrag: Während der Versicherer über den Gewährung der Rente entscheidet, hat der Betroffene meist kein Einkommen. Gerade in dieser Phase wäre es schlecht, wenn der Versicherungsschutz verloren ginge, da die Beiträge nicht gezahlt werden können.

Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung, als Alternative zur Dynamik.

Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf 5 Jahre oder kürzer

Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse

Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung

Verzicht auf §41 VVG: Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da §41 des Versicherungsvertragsgesetz der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das aber dem Versicherten nicht bekannt war. Wichtig ist, dass die Versicherungsbedingungen Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund ausschließen.

Weltweiter Versicherungsschutz

Für behinderte Menschen kann es unter Umständen schwierig sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Gesetzgeber hat im §20 II 2 AGG geregelt, dass Behinderte nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden dürfen. Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und wird schnell zu neuen Produkten führen.

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